Neuregelungen bei Schiffs- und Busreisen in Sicht

Welche Ansprüche haben Reisende bei Verspätungen von Flugzeug, Bahn, Bus oder Schiff?

Immer wieder stellen Leserinnen und Leser Fragen nach den Rechten der Reisenden und den Ersatzansprüchen bei Verspätungen von Bahn, Flugzeug, Bus oder Schiff.

In vielen Fällen haben Betroffene Anspruch auf Fahrpreiserstattung oder sogar ein Anrecht auf Entschädigung, so der Rechtsexperte Dr. Philipp Kadelbach von flightright (www.flightright.de), dem Verbraucherportal für Fluggastrechte.

Flugreisen: Nach der EU-Verordnung 261/2004 stehen Betroffenen bei einer Abflugverspätung ab zwei Stunden die Verpflegung und mindestens zwei kostenfreie Telefonate zu. Verzögern sich Abflug und Ankunft um mehr als drei Stunden, müssen die Fluggesellschaften nach Entfernung gestaffelte Entschädigungszahlungen von bis zu 600 Euro leisten. Die Höhe der Ersatzbeträge staffelt sich dabei nach der Länge der Flugstrecke. Im Fall von Flugannullierungen ist die Airline dazu verpflichtet, zusätzlich den gesamten Ticketpreis zurückzuerstatten, wenn vom Angebot zur Ersatzbeförderung Abstand genommen wurde. Viele Fluggesellschaften weigern sich jedoch, die Entschädigungsleistungen auszuzahlen.

Werden Flüge storni...


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