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Aber kein Schadenersatz
Misslungene Schönheits-OP
Für eine missglückte Bruststraffung kann eine junge Frau von dem behandelnden plastischen Chirurgen keinen Schadensersatz verlangen, wenn sich die Risiken der Operation verwirklichen, über die sie zuvor aufgeklärt worden ist.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/218467.aber-kein-schadenersatz.html
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