Kostenübernahme auch vor Hartz-IV-Bezug

Hartz IV und Heizkostenjahresabrechnung

Erhalten Hartz-IV-Bezieher eine Heizkostenjahresabrechnung, muss das Jobcenter auch für jene Zeiträume aufkommen, die noch vor dem Hartz-IV-Bezug lagen. So das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am 19. Januar 2012 veröffentlichten Urteil (Az. B 14 AS 121/10 R).

Die obersten Sozialrichter gaben damit einem Hartz-IV-Empfänger aus München Recht. Der Mann hatte ab 1. September 2005 Hartz-IV-Leistungen erhalten. Als er im März 2007 vom Vermieter die Heizkostenabrechnung für 2005 und 2006 erhielt, sollte er 211,43 Euro nachzahlen. Der Hartz-IV-E...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.