Richter rechtsstaatlich übernommen

Gutachten zur Justiz in der Enquetekommission des Landtags

  • Wilfried Neiße
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Die Übernahme von Richtern und Staatsanwälten aus der DDR hielt in Brandenburg rechtsstaatlichen Kriterien stand. Dass es Einzelfälle gab, bei denen die Meinungen auseinandergehen, liegt in der Natur der komplexen Sache.

Zu diesem Ergebnis gelangte ein Gutachten, das die Rechtsprofessorin Rosemarie Will am Freitag der Enquetekommission zur Aufarbeitung der Nachwendejahre vorgelegt hat. Dabei hatte sie die Personalpolitik im Justizbereich zu bewerten. Im Vorfeld war noch ein Brief von Justizminister Volkmar Schöneburg (LINKE) an die Kommission eingetroffen, in dem er Bedenken gegen die Offenlegung persönlicher Daten von Justizmitarbeitern äußerte und die Anonymisierung nahelegte. Weil jedoch die meisten der als problematisch eingestuften Fälle schon in der Öffentlichkeit waren, entschied die Kommission, das Gutachten in der Form zu besprechen, in der es Will vorgelegt hatte.

Die Professorin hatten die Biografien von 97 Richtern un...


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