Keine Ausnahmegenehmigung für Arzt zu Fahrten zur Praxis

Fahrverbot in der Umweltzone

Ein Arzt hat kein Anrecht auf eine Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot in der Umweltzone einer Stadt, wenn er mit seinem Wagen zu seiner Praxis fährt, urteilte nach Informationen des Deutschen Anwaltvereins (DAV) das Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 4. Juli 2011 (Az. 12 K 3296/10).

In dem verhandelten Fall ging es darum, dass ein Internist, der als Hausarzt zahlreiche Hausbesuche macht, bei der Stadt Stuttgart die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot in der Umweltzone beantragt hatte. Er begründete das damit, dass sein Diesel-Pkw technisch nicht nachrüstbar sei, er aber aus beruflichen Gründen mit seinem Wagen von seinem Wohnort nach Stuttgart fahren müsse. Zudem habe er zahlreiche Hausbesuche und Besuche in Alten- und Pflegeheimen zu allen Tages- und Nachtzeiten wahrzunehmen. Hierfür benötige er sein allradbetriebenes Diesel-Fahrzeug, um bei Schnee und Glätte sicher fahren können. Sein Antrag und der gegen ...


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