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Zur Erinnerung: Neue Trinkwasserverordnung

Die Trinkwasserverordnung vom 1. November 2011 legt neue Grenzwerte fest - für biologische Verunreinigungen, aber auch für chemische Stoffe wie Schwermetalle oder Uran. Wer im Rahmen öffentlicher oder gewerblicher Tätigkeit Trinkwasser an andere abgibt, hat Anzeige- und Untersuchungspflichten. Das gilt auch für Vermieter. Vermietung wird als gewerbliche Tätigkeit angesehen. Wer etwas Größeres als ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/219141.zur-erinnerung-neue-trinkwasserverordnung.html

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