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Zur Erinnerung: Neue Trinkwasserverordnung
Die Trinkwasserverordnung vom 1. November 2011 legt neue Grenzwerte fest - für biologische Verunreinigungen, aber auch für chemische Stoffe wie Schwermetalle oder Uran. Wer im Rahmen öffentlicher oder gewerblicher Tätigkeit Trinkwasser an andere abgibt, hat Anzeige- und Untersuchungspflichten. Das gilt auch für Vermieter. Vermietung wird als gewerbliche Tätigkeit angesehen. Wer etwas Größeres als ...
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