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Die rückwirkenden Leistungsansprüche
Bildungspaket für Bezieher von Wohngeld- und Kinderzuschlag
Wer Wohngeld oder Kinderzuschlag (KiZ) bezieht, der kann Ansprüche auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket auch für die Vergangenheit geltend machen. Darauf verweist die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen in ihrer »A-Info« vom Februar 2012.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/219157.die-rueckwirkenden-leistungsansprueche.html
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