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Karlsruhe schränkt Telefonüberwachung ein

Bislang konnten sich Ermittler oft unproblematisch Passwörter für E-Mail-Konten oder Informationen über IP-Adressen beschaffen. Dem Verfassungsgericht geht das zu weit. Der Gesetzgeber muss nachbessern.

Karlsruhe (dpa) - Die Regelungen zur Speicherung und Herausgabe von Nutzerdaten, Passwörtern und PIN-Codes an Ermittlungsbehörden und andere staatliche Stellen sind teilweise verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Die Regeln verletzten zum Teil das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Zwei Beschwerdeführer vom Arbei...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/219467.karlsruhe-schraenkt-telefonueberwachung-ein.html

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