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Mieterrechte in verkauften Wohnungen

Eigentumswohnungen (2)

Ist die bisherige Wohnung des Mieters verkauft worden, muss das der neue Eigentümer mit einem Grundbuchauszug nachweisen. Er kann auf gar keinen Fall den Abschluss eines neuen Mietvertrages fordern, denn der bisherige bleibt vollinhaltlich in Kraft.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/219809.mieterrechte-in-verkauften-wohnungen.html

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