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Gehört die Kaffeepause zur Arbeitszeit?

Alltäglichen Arbeitsrechtsfällen nachgegangen

Nachfolgend gehen wir einigen Arbeitsrechtfällen im Zusammenhang mit dem Streit um die Arbeitszeit nach. Es sind ganz und gar alltägliche Streitfälle. Zum Beispiel: Muss der Chef einen Kaffeeplausch mit Kollegen bezahlen? Können allzu viele Toilettengänge bestraft werden? Generell gilt: Zu lässig sollten Beschäftigte die Arbeitszeit auf keinen Fall handhaben.

Grundsätzlich ist wohl den meisten Beschäftigten bekannt: Wer bei der Angabe seiner Arbeitszeiten mogelt, riskiert den Job. Aber was gehört zur Arbeitszeit? Zählt der Gang zur Toilette, ein kurzer Kaffeeklatsch oder die Geburtstagsfeier des Kollegen dazu? Können Mitarbeiter auch dafür die Rote Karte - sprich Kündigung - vom Chef kassieren? Häufig nicht genau geregelt, was Arbeitszeit ist Ta...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/219811.gehoert-die-kaffeepause-zur-arbeitszeit.html

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