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Anspruch auf Vergütung
Überstunden
Überstunden müssen bezahlt werden. Dies entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg nach einem am 23. Dezember 2011 veröffentlichten Urteil (Az. 6 Sa 1941/11). Damit sprachen die Richter einer Bürokraft eine Gehaltsnachzahlung in Höhe von 4370 Euro zu. Die Frau arbeitete 15 Monate lang bei einem Unternehmen der Wohnungswirtschaft. Als sie eingestellt wurde, hatte ihr Vorgesetzte...
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