Kein Mängel-Protokoll

Mietminderung wegen Party-Touristen möglich

(dpa/nd). Ständige Partys, Lärm und Müll von Touristen können Grund für eine Mietminderung sein. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem gestern verkündeten Urteil. Mieter aus der Berliner Wilhelmstraße hatten die Miete um 20 Prozent gemindert, nachdem die Hausverwaltung einen größeren Teil der Wohnanlage als Ferienwohnungen an Touristen vermietet hatte. Der Vermieter hatte ihnen daraufhin gekündigt und zunächst vor dem Landgericht Berlin recht bekommen. Dieses Urteil hob der BGH auf (Az. VIII ZR 155/11)

Die Vermietung von Wohnungen an »Feriengäste un...


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