Kein Hartz IV für EU-Ausländer

Bundesregierung streicht arbeitssuchenden Europäern das Sozialgeld

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Aus Angst vor einem Strom arbeitssuchender Südeuropäer hat die Bundesregierung das seit 1953 bestehende Europäische Fürsorgesystem (EFA) teilweise aufgekündigt. Nun gibt es für EU-Bürger auf Jobsuche kein Hartz IV mehr.

Deutschland setzt ein deutliches Zeichen: Wie die »Frankfurter Rundschau« am Freitag berichtete, wurde die Bundesagentur für Arbeit am 23. Februar per Geschäftsanweisung des Bundesarbeitsministeriums darüber unterrichtet, dass jobsuchende Zuwanderer aus EU-Staaten keine Hartz-IV-Leistungen mehr erhalten sollen. Bislang hatten zumindest die Bürger aus den 17 Staaten des Europäischen Fürsorgeabkommens (EFA) von 1953 ein Anrecht auf Unterstützung. Erst im Jahre 2010 hatte das Bundessozialgericht entschieden, dass arbeitssuchende Ausländer Anspruch auf Hartz IV haben, wenn sie sich auf das Fürsorgeabkommen berufen können. Somit konnten Betroffene aus den Unterzeichnerstaaten, wie Frankreich oder Griechenland, nach einer dreimonatigen Sperrfrist die Leistungen beantragen. Doch die Bundesregierung hat offenbar bereits im Dezember 2011 einen Vorbehalt gegen die entsprechenden Bestimmungen des EFA geltend...


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