Hotels müssen Nazis nicht beherbergen

Gericht urteilt im Prinzip gegen Ex-NPD-Chef / Konkret war Hausverbot in Bad Saarow aber rechtswidrig

Karlsruhe (epd/dpa). Hotels sind nicht verpflichtet, rechtsextremen Gästen eine Unterkunft zu bieten. Grundsätzlich könnten nicht nur Privatleute, sondern auch Unternehmen auf ihr Hausrecht pochen, urteilte am Freitag der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Hat der Hotelbetreiber jedoch einmal eine Buchung bestätigt, sei er an die Erfüllung des Vertrages in der Regel gebunden, so die Richter.

Der frühere NPD-Bundesvorsitzende Udo Voigt war vor Gericht gezogen. Der Politiker fühlte sich diskriminiert, weil das Wellnesshotel »Esplanade« in Bad Saarow ihm wegen seiner politischen Überzeugung ein Hausverbot erteilt hatte.

Voigt und seine Frau hatten für den Dezember 2009 einige Tage Aufenthalt in dem Hotel bei einem Touristikunternehmen gebucht. Der Hotelbetreiber bestätigte die Buchung. Doch als der Hoteldirektor realisierte, dass es sich um den damaligen NPD-Chef handelte, erteilte er ihm ein Hausverbot. »Die politische Überzeugung von...


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