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Schwulem droht die Abschiebung

Der Landkreis Elbe-Elster wollte einen schwulen Kameruner abschieben, der in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft mit einem Deutschen lebt. Eine solche Lebensgemeinschaft ist im Ausländerrecht einer Ehe gleichgestellt, so dass der Mann einen Anspruch auf ein Bleiberecht hätte. Die Abschiebung konnte vorerst nur dadurch verhindert werden, dass sich Freunde an die Härtefallkommission des Landes wa...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/221003.schwulem-droht-die-abschiebung.html

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