Richter kritisieren Abschiebungen

Verwaltungsgerichte bemängeln Menschenrechtsverletzungen in Italien

Flüchtlinge in Italien und Ungarn sind erheblichen Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. Trotzdem schiebt Deutschland weiterhin Asylbewerber in diese Länder ab, wenn sie das Gebiet der EU dort zuerst betreten haben. Mehrere deutsche Verwaltungsgerichte haben jetzt Verfahren gegen diese Abschiebepraxis nach Italien zugelassen.

Hamburg (nd-Otto). In Italien, das im vorigen Jahr rund 64 000 Flüchtlinge aufnahm, leben laut Recherchen des ARD-Politmagazins »Panorama« viele Asylsuchende in menschenrechtswidrigen Verhältnissen. Selbst anerkannte Flüchtlinge bekämen zuweilen keine staatliche Unterstützung. Flüchtlinge, die von dort nach Deutschland weiterreisen, sind bislang routinemäßig nach Italien zurückgeschickt worden, ohne ihnen den Rechtsweg in Deutschland zu ermöglichen. Die deutschen Asylbehörden berufen sich hierbei auf die europäische Flüchtlingsvereinbarung »Dublin II«: Demnach ist das erste Land, das ein Flüchtling betritt, auch für sein Asylverfahren zuständig.

Trotz der besorgniserregenden Lage in Italien hält das Bundesinnenministerium an dieser Abschiebepraxis fest. In einem internen Papier des Ministeriums heißt es, Ita...


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