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Besteht ein Urlaubsanspruch nach einem Jobwechsel?

Bundesarbeitsgericht

Haben Beschäftigte innerhalb eines Jahres ihren Urlaub verbraucht, können sie bei einem Jobwechsel nicht noch einmal Urlaub beanspruchen. Ein doppelter Urlaubsanspruch ist nicht möglich, urteilte am 21. Februar das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az. 9 AZR 487/10).

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/221869.besteht-ein-urlaubsanspruch-nach-einem-jobwechsel.html

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