Neue Regeln seit 1. Dezember 2011

Leiharbeit

In der Leiharbeit hat der Gesetzgeber die Regeln verändert (siehe auch nd-ratgeber vom 4. Januar 2012). Die neuen Regeln gelten überwiegend seit Dezember 2011. Tjark Menssen, Jurist bei der DGB Rechtsschutz GmBH, gibt einen Überblick, was sich bei der Arbeitnehmerüberlassung für Leiharbeitnehmer änderte.

Nachdem die EU 2008 eine Richtlinie zur Leiharbeit erlassen hat, war es notwendig geworden, das deutsche Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) anzupassen. Die meisten Änderungen des AÜG gelten seit dem 1. Dezember 2011. Auch wenn es minimale Verbesserungen gegenüber der alten Regelung gibt, bleibt das reformierte Gesetz weit hinter den von Gewerkschaften formulierten Forderungen zurück, wie dem Grundsatz »Gleiche Arbeit - Gleiches Geld«.

Kein Dauereinsatz

Nicht mehr zulässig ist es, Arbeitsplätze im Entleiherbetrieb dauerhaft mit Leiharbeitnehmern zu besetzen. Diese Vorschrift ist ein wichtiger Ansatzpunkt, um Leiharbeit einzuschränken und wieder auf ihre ursprüngliche Funktion, nämlich Personalengpässe kurzfristig zu überbrücken, zurückzuführen.

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