Für Pflegekinder wird kein Kinderzuschlag gezahlt

Kindergeld

Familien mit geringem Einkommen erhalten für die Aufnahme von Pflegekindern keinen Kinderzuschlag. Das aufgestockte Kindergeld steht Eltern nur für ihre leiblichen und adoptierten Kinder zu, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in einem am 12. Januar 2012 veröffentlichten Urteil (Az. L 13 AS 1206/10).

Nach den gesetzlichen Bestimmungen können Familien zusätzlich zum Kindergeld einen monatlichen Kinderzuschlag von bis zu 140 Euro pro Kind erhalten, vorausgesetzt, ihr Einkommen entspricht den Arbeitslosengeld-II-Bezügen. Dies soll verhindern, dass Eltern allei...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.