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Recht auf Beratungshilfe eingeschränkt
Hartz IV
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat in einer Entscheidung vom 29. Februar 2012 das Recht auf Beratungshilfe für Hartz-IV-Empfänger eingeschränkt (Az. 1 BvR 1120/11). Betroffen davon sind Leistungsempfänger, die in sogenannten Bedarfsgemeinschaften zusammenleben - etwa Familien. Es sei nicht einzusehen, dass beide Eltern und auch noch die Kinder bei der Überprüfung ein und desselben Ve...
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