Geldstrafe für Schottern-Aufrufer

Das Amtsgericht Lüneburg hat einen ersten Unterstützer der Schottern-Aktion zu einer Geldstrafe von 375 Euro verurteilt. Gotthilf Lorch hatte im Jahr 2010 im Internet einen Aufruf zum Unterhöhlen der Castorgleise im niedersächsischen Wendland unterzeichnet und damit aus Sicht des Gerichts öffentlich zu Straftaten aufgefordert. Das Entfernen von Steinen aus dem Gleisbett sei eine »Störung öffentlicher Betriebe«. Der 50-jährige Sozialarbeiter aus Tübingen bekräftige in einer Erklärung vor Gericht, die Absichtserklärung der Kampagne »Castor? Schottern!« aus Solidarität unterzeichnet zu haben. Wegen einer Gehbehinderung habe er selbst an der Aktion nicht teilnehmen können. Durch die Unterschriftensammlung sei es auch für ihn möglich gewesen, sich gegen die Nutzung von Atomenergie zu engagieren.

Die Pressesprecherin der Kampagne »Castor? Schottern!« Hannah Spiegel betont: »Die Absichtserklärung war eine klare Stellungnahme gegen ...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.