Weder Staatsbankett noch Privatparty

Gericht: Bundesregierung muss Gästeliste von Ackermann-Empfang offenlegen

  • Peter Kirschey
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Gestern wurde über eine Klage der Verbraucherschutzorganisation »Foodwatch« auf Offenlegung der Umstände einer Geburtstagsparty verhandelt, die Angela Merkel 2008 für Deutsche-Bank-Boss Josef Ackermann gab. Das Gericht entschied gegen die Bundesregierung.

Die Bundesregierung muss die Gästeliste für das Ackermann-Essen im Kanzleramt offenlegen. Dies entschied am Dienstag das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG). Begründung: Es habe sich bei den Gästen um Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens gehandelt, die nicht als Privatpersonen, sondern in ihrer Funktion von der Kanzlerin eingeladen worden seien. Die Kläger haben außerdem Anspruch auf bislang geschwärzte Passagen der Redevorlage und auf Offenlegung der Rechnung der Kanzlerküche für das Abendessen. Sie haben aber kein Recht auf Einsicht in den Terminkalender der Kanzlerin.

Mit der Entscheidung blieb die Revision der Bundesregierung gegen ein Urteil der Vorinstanz ohne Erfolg. Bereits vor einem Jahr hatte das Berliner Verwaltungsgericht entschieden, dass Teile der Unterlagen, wie die Teilnehmerliste, die Sitzordnung oder der Redetextentwurf »Abendessen der BK'in für Dr. Josef Ackermann am 22. April 2008, 19.00 Uhr« nach...


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