Fünf Polizisten gefällt das

Datenschutz: EU-Harmonisierung darf Standards nicht senken

  • Wilfried Neiße
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Die Landes- und der Bundesdatenschutzbeauftragte wollen keine EU-Datenschutzrichtlinien auf niedrigem Niveau und begrüßen die Aussetzung von »ACTA«.

Die geplante Vereinheitlichung europäischer Datenschutzstandards darf nach Ansicht der Landesdatenschutzbeauftragten nicht zu einer Absenkung entsprechender Vorgaben in Deutschland führen. Es bestehe die Befürchtung, dass mindere Standards später überall in Europa zum Maßstab werden, sagte gestern Dagmar Hartge, brandenburgische Datenschutzbeauftragte, nach der 83. Konferenz der Landesdatenschutzbeauftragten in Potsdam. Dennoch habe die Konferenz das Vorhaben unterstützt, »den Datenschutz zu harmonisieren und zu modernisieren«.

Neben dem EU-Entwurf einer Datenschutz-Grundverordnung sahen die Datenschützer auch den Entwurf einer EU-Justizrichtlinie mit Skepsis, weil die zur Folge haben könne, dass ein Staat für einen anderen Daten oder Beweismittel erheben müsse, ohne dass dies nach eigenem Recht zulässig wäre. Die Möglichkeit, in diesem Fall das Ansinnen zurückzuweisen, sei nicht ausreichend gegeben. Die Vereinheitlichung dürfe nich...


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