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Verbraucherschützer klagten gegen Facebook

Datenschutz

Das soziale Netzwerk Facebook darf nicht mit Hilfe einer Funktion »Freunde finder« seine Nutzer dazu bringen, ihre vollständigen E-Mail-Adresslisten in das Netzwerk zu kopieren, ohne sie darüber aufzuklären, dass alle Kontakte Einladungs-E-Mails erhalten. Das entschied das Landgericht Berlin am 6. März 2012 (Az. 16 O 551/10). Laut D.A.S. Rechtsschutzversicherung darf sich Facebook auch nicht per AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) Nutzungsrechte an selbst erstellten Inhalten der Nutzer einräumen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/222551.verbraucherschuetzer-klagten-gegen-facebook.html

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