Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Verbraucherschützer klagten gegen Facebook
Datenschutz
Das soziale Netzwerk Facebook darf nicht mit Hilfe einer Funktion »Freunde finder« seine Nutzer dazu bringen, ihre vollständigen E-Mail-Adresslisten in das Netzwerk zu kopieren, ohne sie darüber aufzuklären, dass alle Kontakte Einladungs-E-Mails erhalten. Das entschied das Landgericht Berlin am 6. März 2012 (Az. 16 O 551/10). Laut D.A.S. Rechtsschutzversicherung darf sich Facebook auch nicht per AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) Nutzungsrechte an selbst erstellten Inhalten der Nutzer einräumen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/222551.verbraucherschuetzer-klagten-gegen-facebook.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.