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Sind Bohrlöcher im Bad für den Spiegel vertragswidrig?
Mieterselbsthilfe
Ein Mieter brachte im Bad seiner Wohnung 32 Dübellöcher an, um Spiegel, Regale und Handtuchhalter anzubringen. Daraufhin verklagte ihn der Vermieter auf Schadenersatz.
Nun kam es zum Streit. Der Mieter erklärte, dass außer den reinen Sanitärgegenständen Toilette, Waschbecken und Badewanne keine der sonstigen zur vertragsgemäßen Nutzung notwendigen Ausstattungsgegenstände im Bad enthalten waren. Er brauchte aber einen Spiegel, Handtuchhalter, ein Regal für Zahnputzgläser, Seifenschale und Anderes. Der Vermieter betrachtete dies als unzulässige Beschädigung der...
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