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Als Schutz vor Diskriminierung gedacht

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll unter anderem verhindern, dass BewerberInnen aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert werden. Arbeitgeber müssen bei Stellenanzeigen und im Bewerbungsprozess dieses Benachteiligungsverbot beachten. Darüber informiert Tjark Menssen, Jurist bei der DGB Rechtsschutz GmbH.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/222569.als-schutz-vor-diskriminierung-gedacht.html

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