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Ausrutscher in Kantine kein Arbeitsunfall

Rechtsfrage

Das Ausrutschen eines Mitarbeiters in der Werkskantine auf Salatsoße gilt nicht als Arbeitsunfall. Das hat das Sozialgericht Heilbronn am Montag entschieden. Danach ist das Essen Privatsache und somit nicht über den Arbeitgeber versichert. (AZ: S 5 U 1444/11). Die Richter wiesen damit die Klage eines 50-Jährigen zurück, der im Mai 2010 in der Kantine des Daimler-Werks Sindelfingen auf dem verschmu...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/222812.ausrutscher-in-kantine-kein-arbeitsunfall.html

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