Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Verstoß gegen die Pressefreiheit

Leipzig (epd/nd). Die Polizei darf Journalisten nicht regelmäßig das Fotografieren von Sondereinsätzen untersagen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am Mittwoch, dass ein Fotografierverbot bei einem SEK-Einsatz in Schwäbisch Hall gegen das Grundrecht der Pressefreiheit verstoße. Das berechtigte Interesse von SEK-Beamten, nicht enttarnt zu werden, könne auch anders durchgesetzt werd...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/222845.verstoss-gegen-die-pressefreiheit.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.