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Genehmigung für große Osterfeuer

Potsdam (dpa). Osterfeuer sind in Brandenburg nur bis zu einem Durchmesser von einem Meter genehmigungsfrei. Für größere Feuer muss eine Erlaubnis bei der Ordnungsbehörde eingeholt werden, erklärte das Umweltministerium gestern. Abfälle zu verbrennen sei verboten.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/223218.genehmigung-fuer-grosse-osterfeuer.html

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