Sich wehren und Boden kaufen

BGH-Urteil zur Kündigung von Garagengemeinschaften

Noch immer sind die Probleme um die Eigentumsgaragen auf fremdem Grund, die sich nach dem Schuldrechtsanpassungsgesetz regeln, nicht ausgestanden. Bodeneigentümer, vor allem Kommunen, kündigen den Garageneigentümern und/oder ihren Gemeinschaften, fordern Abriss, und nicht immer wird eine gesetzlich zustehende Entschädigung gezahlt.

Wie kann man sich dagegen schützen? Eine Möglichkeit ist, dass sich Garageneigentümer zusammentun und den Grund und Boden kaufen. Einige Garagengemeinschaften oder -vereine haben sich mit Erfolg dazu entschlossen und nennen nach Jahren die Grundstücke ihr Eigen.

Wie wenig sicher nach wie vor die Grundstücksnutzung für Garagen ist, beweist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 23. November 2011 (Az,. XII ZR 210/09), das Rechtsanwalt FRANK AUERBACH aus Berlin-Pankow, für den Ratgeber Interpretierte.

Der Sachverhalt

Nicht selten haben sich zu DDR-Zeiten mehrere Interessierte zu einer Garagengemeinschaft zusammengeschlossen, die mit dem Eigentümer des Grundstücks, meist Kommunen, einen Nutzungsvertrag über eine Grundstücksfläche abschloss. Darauf errichteten sie Reihengaragen. So auch in dem vom BGH entschiedenen Fall. Aufgrund des Nutzungsvertrages war der Garagengemeinschaft eine Teilfläche eines Grundstücks zur unbef...


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