Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Heilpraktiker wird bezahlt

Unfallkosten

Unfallopfer haben einen umfasenden Anspruch auf Schadenersatz. Dazu zählt auch die Erstattung von Kosten für einen Heilpraktiker, wenn die Behandlung den Gesundheitszustand verbessert und die Unfallfolgen lindert. Auf ein dementsprechendes Urteil des Landgerichts München (Az. 5 O 1837/09) weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) hin.

Dabei komme es nicht nur auf den Heilungserfolg an, sondern es reiche eine Linderung der Schmerzen aus, erklärte die Richterin am Landgericht München zur Urteilsbegründung und führte weiter aus: »Medizinische Außenseitermethoden« seien dann erstattungsfähig, wenn es aus wissenschaftlicher Sicht eine Chance auf Heilung, Linderung oder Verhinderung einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes geb...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/223669.heilpraktiker-wird-bezahlt.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.