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Ehrenamtler muss selbst zahlen

Setzen sich Rollstuhlfahrer ehrenamtlich für andere Menschen ein, begründet dies keine Kostenerstattung für den behindertengerechten Umbau ihres Autos. Hierfür fehlt es an den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. So entschied das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in einem am 15. September 2011 veröffentlichten Urteil (Az. L 9 SO 40/09).

Geklagt hatte eine Rollstuhlfahrerin, die sich im Bereich Wiedereingliederung und Arbeitslosigkeit ehrenamtlich engagierte. Für diese Tätigkeiten benötige sie ein Auto. Die Kosten für den behindertengerechten Umbau von 14 000 Euro sollte der zuständige Sozialhilfeträger übernehmen. Als behinderter Mensch müsse sie am kulturellen Leben teilnehmen können. Das LSG hielt die ehrenamtliche Betätigun...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/223671.ehrenamtler-muss-selbst-zahlen.html

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