Besteht Anschnallpflicht im liegengebliebenen Unfallauto?

Straßenverkehrsrecht

Wer nach einem Unfall mit seinem Auto auf der Autobahn liegenbleibt, ist verpflichtet, die Unfallstelle zu sichern. Fährt ein nachfolgendes Fahrzeug dann auf das stehende Auto auf, kann dessen Fahrer, der dabei schwer verletzt wurde, nicht vorgeworfen werden, dass er nicht mehr angeschnallt war. So entschied der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil vom 28. Februar 2012 (Az. VI ZR 10/11), so die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Die Anschnallpflicht ist nach § 21a der StVO vorgeschrieben.
Die Anschnallpflicht ist nach § 21a der StVO vorgeschrieben.

Nach § 21a der Straßenverkehrsordnung müssen vorgeschriebene Sicherheitsgurte während der Fahrt angelegt sein. Wer diese Regel missachtet, muss nicht nur mit einem Bußgeld rechnen, sondern trägt im Falle eines Unfalls mit Verletzungsfolgen eine Mithaftung.

Der verhandelte Fall: Eine Autofahrerin war nachts auf einer Autobahn aus ungeklärter Ursache ins Schleudern geraten und gegen die Mittelleitplanke geprallt. Ihr Auto kam unbeleuchtet auf der Überholspur zum Stehen. Ein nachfolgender Autofahrer fuhr mit etwa 130 km/h auf das Fahrzeug auf, wobei die Fahrerin des Unfallautos schwer ver...


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