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Früher Hafturlaub für Mörder?

Justizminister Schöneburg zu einer geplanten Neuregelung im Strafvollzugsgesetz

nd: Bereits nach fünf Jahren und nicht erst nach zehn Jahren wie bisher sollen zu lebenslangen Haftstrafen Verurteilte Urlaub beantragen dürfen. Von einem »gefährlichen Experiment auf dem Rücken der Bürger« spricht der Bundesvorsitzende der Polizeigewerkschaft, von einem »Experiment auf Kosten der Sicherheit« der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei. Droht ein solches Szenario tatsächlich?Schö...

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