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Mit dem Kreuzfahrtschiff in Containerhäfen fest gemacht
Reiserecht
Mit der Beschreibung eines Hafens, in dem ein Kreuzfahrtschiff anlegt, sichert der Reiseveranstalter dem Kunden keinen besonderen Liegeplatz in diesem Hafen zu. Denn das Schiff kann auch ganz woanders vor Anker gehen. Können die Reisenden deswegen Schadenersatz fordern?
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/224357.mit-dem-kreuzfahrtschiff-in-containerhaefen-fest-gemacht.html
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