Die Policen verkaufen - statt sie zu kündigen?

Gebrauchte Lebensversicherungen

Lebensversicherungen laufen nur selten ein Leben lang: Jeder zweite Vertrag wird vor dem Ende der regulären Laufzeit gekündigt. Dabei kommt eine vorzeitige Kündigung dem Kunden oft teuer zu stehen, denn in den meisten Fällen muss er enorme finanzielle Abschläge in Kauf nehmen. Was also sollte man in solchen Fällen tun?

Seit einigen Urteilen des Bundesgerichtshofes und anderer Gerichte sowie einer folgenden Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG, § 169) haben die Verbraucher wenigstens den Anspruch auf einen Mindest-Rückkaufswert. Dieser beträgt in den Anfangsjahren etwa die Hälfte der eingezahlten Beiträge; manche Verträge sehen sogar höhere Beträge vor.

Wer schnell wieder aus seinem Vertrag aussteigt, erhält in den ersten Jahren der Laufzeit im Regelfall weniger als das von ihm selbst eingezahlte Geld zurück. Auch nach einer Laufzeit von zehn oder zwanzig Jahren ist die Kündigung immer ein Zuschussgeschäft für den Versicherten.

Bis zu 60 Prozent der Versicherten kündigen vor Vertragsschluss ihre Lebensversicherungspolice. Doch nur jeder zehnte Verbraucher weiß um die Chance, seine Lebensversicherung an einen Dritten zu verkaufen.

Hoffnung für Ausstiegswillige bietet eine Idee, die aus Großbritannien stammt. Dort müssen Versicher...


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