Ärztin geht gegen Kündigung vor

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(dpa/nd). Der Streit um die Kündigung der Berliner Chefärztin Karin Büttner-Janz kommt am 8. Mai vor Gericht. Geplant sei zunächst eine Güteverhandlung, ließ das Arbeitsgericht am Donnerstag verlauten. Dass die Professorin Klage gegen ihre Kündigung beim Berliner Arbeitsgericht eingereicht habe, hatte die Anwaltskanzlei Bergmann Schertz am Mittwochabend mitgeteilt. Eine gleichgeschlechtliche Beziehung von Büttner-Janz könne kein Kündigungsgrund sein, hieß es in der Mitteilung. Der Berliner Klinikkonzern Vivantes widersprach dieser Darstellung.

Nach mehr als 20 Jahren hatte Büttner-Janz mit der Kündigung auch Hausverbot bekommen. Kliniksprecherin Kristina Tschenett sagte, eine Beziehung von Büttner-Janz sei nicht der Anlass für die Kündigung gewesen, »erst recht nicht eine gleichgeschlechtliche«. Kündigungsgrund sei eine Mail der Ärztin an den Aufsichtsrat gewesen, deren Inhalt nach Auffassung der Klinikleitung den Tatbestand der Verleumdung und üblen Nachrede erfülle.

Wie die Anwaltskanzlei mitteilte, hatte die Chefärztin seit April 2011 eine gleichgeschlechtliche Beziehung zu einer Vivantes-Mitarbeiterin aus der Führungsebene. Mitte März dieses Jahres sei Büttner-Janz von der Vivantes-Geschäftsführung mitgeteilt worden, dass sie wegen ihrer Beziehung nicht mehr als Chefärztin für Vivantes tätig sein könne. Ihr sei nahe gelegt worden, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Auch eine Abfindungsregelung sei angeboten worden. Büttner-Janz habe in der gleichgeschlechtlichen Beziehung keine Pflichtverletzung ihres Arbeitsverhältnisses feststellen können und deshalb in einem Schreiben Ende März an den Vivantes-Aufsichtsrat um Unterstützung gebeten, ihren Arbeitsplatz zu erhalten. Am 3. April habe sie dann die fristlose Kündigung bekommen.

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