Selbstbestimmung ist nie ohne Schranken

  • Edzard Schmidt-Jortzig
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Dem Urteil aus Straßburg bezüglich Strafbarkeit des Inzests in Deutschland ist auf jeden Fall zuzustimmen. Die Aufregung war ohnehin reichlich übertrieben. Denn der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hatte ja nicht entschieden, dass Inzest wie in Deutschland zu bestrafen, gut und richtig sei, sondern nur, dass wenn man es so machte, es jedenfalls nicht menschenrechtswidrig sei, weil sich dafür durchaus gute rechtliche Gründe anführen ließen. Wäre man aus einem anderen europäischen Mitgliedsstaat vorstellig geworden, wo Inzest nicht strafbar ist, man das jedoch gern vom Gericht dekretiert bekommen hätte, wäre diese Initiative wahrscheinlich ebenso (unter Hinweis auf die auch dafür vorhandenen akzeptablen Rechtsgründe) abgewiesen worden.

Wie man es in den nationalen Gesellschaftsordnungen mit einem Inzestverbot hält, verletzt eben zwingende menschenrechtliche Vorgaben in der Regel nicht, und der jeweilige Gesetzgeber hat daher inn...


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