Bye-bye, Rivers of Babylon

Die GEMA gewinnt Rechtsstreit gegen Videoplattform Youtube

  • Markus Drescher
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Youtube muss beanstandete Musikvideos aus dem Netz nehmen - und dafür sorgen, dass sie nicht wieder erscheinen.

Die Feier ist auf dem Höhepunkt, die Partymeute spielt DJ, jeder darf sich was wünschen - und wo findet man so ziemlich alles? Im Internet, auf Youtube. Suchbegriff eingegeben, und das gewünschte Lied erscheint. Zuweilen hat man Pech, und statt des Songs kommt der Hinweis: »Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden.« Meistens macht das nichts, irgendeine Version des Gesuchten findet sich schon.

Und genau das passt der GEMA nicht. Dass auf der Videoplattform Lieder zu finden sind, für die sie keine Lizenz erteilt hat und deren Nutzung bereits untersagt wurde. Um dem zu entgehen, müsste Youtube eine Lizenzgebühr an die GEMA entrichten. Eine derartige Vereinbarung war 2009 ausgelaufen, seitdem können sich die beiden Parteien nicht auf eine neue Regelung einigen. Youtube möchte eine Pauschale entrichten, die GEMA...


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