BGH: Schutz vor Diskriminierung im Alter gestärkt

Vertragsende für Kölner Klinikchef war rechtswidrig

Karlsruhe (dpa/nd). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Schutz vor Altersdiskriminierung gestärkt. Das Verbot der Benachteiligung gelte auch für Geschäftsführer von Unternehmen, wenn ein befristeter Vertrag nicht verlängert wird, entschieden die Richter am Montag. Damit bestätigten sie eine Entscheidung zugunsten eines ehemaligen Kölner Klinikchefs in wesentlichen Teilen.

Der frühere medizinische Geschäftsführer der städtischen Kliniken hatte geklagt, weil sein 2009 auslaufender Vertrag nicht verlängert wurde. Anstelle des damals 62-Jährigen hat...


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