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Reisepreis mindern, wenn zugesagte Leistungen nicht erbracht wurden

Tipps zum richtigen Reklamieren bei Reisemängeln

Verspäteter Urlaubsflieger, schmutzige Hotelzimmer, ständiger Baulärm - die Urlaubszeit kann schnell zum Albtraum werden. Ein Reisemangel liegt aber nur dann vor, wenn die tatsächlichen Leistungen des Veranstalters von den im Reisevertrag vereinbarten abweichen. Rechtsexperte Dr. Philipp Kadelbach von flightright gibt Tipps, wie Urlauber auf Reisemängel am Ferienort richtig reagieren.

1. Problemfall: Flugzeug hebt nicht ab Wenn das Flugzeug mit mehr als dreistündiger Verspätung startet oder der Flug gar annulliert wurde, können Reisende laut Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 im Nachhinein Geld von der Airline zurückfordern. Die meisten Airlines zahlen Entschädigungsansprüche allerdings nur ungern; langwierige und komplizierte Gerichtsverfahren für Reisende sind der Regelfa...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/225029.reisepreis-mindern-wenn-zugesagte-leistungen-nicht-erbracht-wurden.html

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