Kosten des Erststudiums Sonderausgaben?

Jobben im Studium (Teil 4)

In einer vierteiligen Serie »Jobben im Studium« stellte unser Autor JOACHIM HOLSTEIN, Berater für studentische Steuerfragen beim AStA der Universität Hamburg, zu Beginn des Sommersemesters die wichtigsten neuen und alten Regelungen vor, die berufstätige Studierende beachten müssen. Heute der vierte und letzte Teil zur steuerrechtlichen Frage: Studium als Sonderausgabe oder als Beruf?

Der Streit, ob Studienkosten ganz, teilweise oder gar nicht von der Steuer absetzbar sind, zieht sich mittlerweile 75 Jahre durch die deutsche Rechtsprechung, seit der Reichsfinanzhof 1937 urteilte, dass »die Erlangung der für den Lebenskampf notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten grundsätzlich der privaten Lebensführung zugehört, die Aufwendungen hierfür daher nicht abzugsfähig sind«.

Einkommensteuergesetz wiederholt geändert

Erst 2002 distanzierte sich der Bundesfinanzhof (BFH) von dieser »Lebenskampf-These« und stellte mit rund zehn Urteilen eine neue Regel auf: Wenn die Ausbildung einem beruflichen Zweck dient, sind die Kosten beruflich bedingt und in prinzipiell unbegrenzter Höhe absetzbar. Denn, so der BFH, »diese aus beruflichen Gründen entstandenen Aufwendungen haben keinen Bezug zur privaten Lebensführung; eine andere Zuordnung lässt die tiefgreifenden Veränderungen im Berufsleben, Bildungswesen und auf dem Arbeit...


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