Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Bei Eigenverschulden keine Erstattung der Fahrtkosten

Vorstellungsgespräch verpasst

Ein Bewerber, der nicht rechtzeitig zum Vorstellungsgespräch erscheint, bleibt auf seinen Fahrtkosten sitzen. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am 3. April 2012 bekannt gewordenen Urteil (Az. 3 Sa 540/11).

Nach Auffassung des Gerichts gilt diese Entscheidung, wenn das Gespräch wegen der Verspätung nicht geführt wird. Damit wies das Gericht die Klage eines Bewerbers um eine Arbeitsstelle ab. Der Kläger wollte Fahrtkosten von rund 62 Euro erstattet bekommen. Nach seinen Angaben hatte er die angegebene Adresse trotz Navigationsgerät nicht gefunden. Weil er nicht rechtzeitig zum Termin erschien, kam...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/225047.bei-eigenverschulden-keine-erstattung-der-fahrtkosten.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.