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Ein behebbarer Mangel ein Rücktrittsgrund?

Autokauf

Autokäufer können einen Wagen mit erheblichem Mangel auch dann zurückgeben, wenn sich später herausstellt, dass der Fehler recht einfach zu reparieren gewesen wäre. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az. VIII ZR 139/09).

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/225611.ein-behebbarer-mangel-ein-ruecktrittsgrund.html

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