Vorzeitiger Rückflug gilt als Reisemangel

Reiserecht

Verspätet sich ein Flug, können Ersatzansprüche von Reisenden gegenüber dem Veranstalter fällig werden. Dass dies unter bestimmten Voraussetzungen auch für vorverlegte Flüge gelten kann, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 17. April 2012 (Az. X ZR 76/11).

Im verhandelten Fall hatte ein Urlauberpaar eine einwöchige Pauschalreise in die Türkei gebucht. Der Veranstalter verlegte den für Nachmittag geplanten Rückflug um zehn Stunden auf 5.15 Uhr am Morgen vor. Die Reisenden sollten um 1.25 Uhr vom Hotel abgeholt werden.

Damit waren sie nicht einverstanden und buchten in Eigenregie einen Rückflug für den Nachmittag. Danach verlangten die Urlauber vergebens vom Veranstalter die Rückzahlung des gesamten Reisepreises, die Erstattung von Rücktransportkosten sowie Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit in einer Gesamthöhe von mehreren tausend Euro.

Die Sache ging vor Gericht. Der Bundesgerichtshof sprach in dritter Instanz den Klä...


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