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Wenn ich mit der Mietzahlung in Verzug bin

Leserfrage

Mein Vermieter hat keine Einzugsermächtigung von mir. Ich erledige die Mietzahlung immer selbst per Banküberweisung. Nun bin ich durch einen Kuraufenthalt um zwei Wochen in Zahlungsverzug geraten. Kann ich deswegen vom Vermieter gekündigt werden?Hertha B., Magdeburg Im Regelfall ist die Miete nach Gesetz und Vertrag bis zum dritten Werktag eines Monats zu zahlen. Dabei zählt der Sonnabend nicht...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/225625.wenn-ich-mit-der-mietzahlung-in-verzug-bin.html

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