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Montessori- Therapie kann erstattet werden

BSG-Urteil

Geistig behinderte Kinder können im Einzelfall die Kosten für die sogenannte Montessori-Therapie vom Sozialamt als Eingliederungshilfe erstattet bekommen. Die Behandlung muss jedoch für das Kind erforderlich sein und in der Schule die Arbeit der Lehrer lediglich unterstützen, urteilte am 22. März 2012 das Bundessozialgericht in Kassel (Az. B 8 SO 30/10 R).

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/225629.montessori-therapie-kann-erstattet-werden.html

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