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Entgelterhöhung ist nicht immer wirksam

Pflegeeinrichtungen

Betreiber stationärer Pflegeeinrichtungen dürfen mit den Pflegekassen ausgehandelte Kostensteigerungen für Pflege, Unterkunft oder Verpflegung grundsätzlich an Verbraucher weitergeben. »Betroffene müssen das erhöhte Entgelt frühestens ab vier Wochen nach der schriftlichen Ankündigung nur dann bezahlen, wenn der Unternehmer das gesetzlich vorgegebene Verfahren einhält«, informiert Michèle Scherer v...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/225631.entgelterhoehung-ist-nicht-immer-wirksam.html

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