Flüchtlingsschutz nicht gewährleistet

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Darmstadt (dpa/nd). Italien gewährt Flüchtlingen nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Darmstadt keinen hinreichenden Schutz. Mit dieser Begründung untersagte es das Gericht, eine somalische Asylbewerberin nach Italien zurückzuschicken, obwohl die Frau über dieses Land in die EU gekommen war. Der Staat, in dem ein Asylbewerber die EU erstmals betritt, ist grundsätzlich für das Asylverfahren zuständig. Dieser Grundsatz könne aber durchbrochen werden, wenn in dem eigentlich zuständigen Mitgliedstaat »systematische Mängel des Asylverfahrens« vorlägen, die dazu führten, »dass von einer unmenschlichen, den Asylbewerber erniedrigenden Behandlung im Sinne der EU-Grundrechtecharta auszugehen ist«, heißt es in der Begründung des Beschlusses.

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