Teilerfolg für Blockupy

Verwaltungsgericht genehmigt einige der Protestaktionen / Frankfurter sollen Räumung des Occupy-Camps verhindern

Frankfurt am Main (nd). Das Blockupy-Bündnis vor Gericht einen Teilerfolg errungen: Wie aus einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Frankfurt hervorgeht, hat das Gericht das von der Stadt verfügte Verbot der Blockupy-Demonstration am Samstag aufgehoben. Auch der "Rave against the Troika" des Jugendbündnisses am Mittwochabend kann stattfinden, ebenso die für Mittwochmittag geplante Kundgebung vor der Europäischen Zentralbank aus Anlass der EZB-Ratssitzung.

Alle anderen Blockupy-Veranstaltungen sollen verboten bleiben. Das Blockupy-Bündnis kündigte am Montagabend an, beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel Berufung gegen das Urteil einzulegen. "Wenn man die Beschlüsse des Gerichts liest, stellt man fest, dass sich das Gericht allein auf die Aussagen und Gefahrenprognosen von Stadt und Polizei bezieht. Die Bedeutung des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit wird – anders als die Grundrechte der Berufsfreiheit und des E...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.